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Kanzlei Kalweit & Kraußlach

Sozialrecht

Im Bereich des Sozialrechts berät und begleitet Sie Rechtsanwältin Katrin Kalweit kompetent und rechtssicher zu allen Themengebieten.

Schwerpunkte für unsere Mandanten

  • Grad der Behinderung
  • Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft etc.
  • Erwerbsminderungsrente etc.
  • Statusfeststellungsverfahren

Hinweis im Sozialrecht

Verhalten bei Erhalt eines ablehnenden Bescheids oder Widerspruchsbescheids – Die 3K der Kanzlei Kalweit & Kraußlach

Keine Panik

Bleiben Sie ruhig, verlieren Sie aber auch nicht die Hoffnung. Lassen Sie zunächst den Bescheid durch einen Anwalt/Anwältin überprüfen.

Kennzeichnung

Kennzeichnen Sie im Kalender das Datum des Fristablaufs. Bescheide werden Ihnen in der Regel entweder im gelben Briefumschlag oder per einfachen Schreiben übermittelt. Bei einem gelben Briefumschlag ist entscheidend der Tag des Zugangs, welcher auf dem Briefumschlag notiert ist. Notieren Sie sich das gleiche Datum im nachfolgenden Monat. Wenn der Bescheid mit einfachen Schreiben übersandt wurde, dann kommt es auf die Absendung an. Das Dokument gilt am dritten Tag nach Absendung als zugestellt. Vorsorglich notieren Sie das Absendedatum im nachfolgenden Monat. 

Kalweit & Kraußlach kontaktieren

Kontaktieren Sie die Kanzlei Kalweit & Kraußlach und bitten um einen Termin bei Frau Rechtsanwältin Kalweit